Stellen Sie sich einen Dienstagmorgen im dritten Quartal vor. Die interne Revision hat angekündigt, den Einsatz des KI-Assistenten zu prüfen, und schickt vorab drei Fragen: Wer hat den Assistenten und die Workflows in den letzten dreißig Tagen genutzt? Welche Vorgänge haben nach außen gewirkt, und wer hat sie bestätigt? Was ist schiefgegangen, und wie wurde es bemerkt?
Können Sie diese Fragen in zehn Minuten aus einem System beantworten, wird die Prüfung kurz und sachlich. Müssen Sie dafür Kolleginnen anrufen, Postfächer durchsuchen und Erinnerungen abgleichen, wird sie lang und unangenehm.
Dieses Szenario ist ein Gedankenexperiment, kein Kundenfall. Es trifft aber früher oder später jedes Unternehmen, das KI nicht nur ausprobiert, sondern in Abläufe einbaut. Und die Revision kommt selten allein: Der Datenschutz stellt eine zweite, verwandte Reihe von Fragen. Dieser Artikel sammelt beide Reihen, ordnet sie den Spalten des Audit-Logs in TheroAI zu und beschreibt ehrlich, wo das Log aufhört.
Unsere These: Ein Audit-Log ist das letzte Glied einer Beweiskette. Es sagt verlässlich, was wann geschehen ist. Ob es geschehen durfte und ob es richtig war, entscheidet sich an anderer Stelle: bei den Berechtigungen davor und bei den Freigaben währenddessen.
Warum die Fragen kommen, bevor Sie bereit sind
Klassische Software tut, was ihre Menüs anbieten. Ein KI-Assistent und die Agenten und Workflows um ihn herum tun mehr: Sie durchsuchen Unterlagen, formulieren Texte, stoßen Aktionen an und arbeiten dabei oft, ohne dass jemand zuschaut. Genau das macht sie nützlich, und genau das macht sie für Prüfende interessant.
Revision und Datenschutz schauen dabei mit unterschiedlichen Brillen auf denselben Gegenstand. Die Revision prüft Verfahren: Wer darf was tun, mit welchem Kontrollpunkt dazwischen, und welchen Nachweis gibt es hinterher? Der Datenschutz prüft Daten: Welche personenbezogenen Angaben sind im Spiel, wozu werden sie verarbeitet, wie lange bleiben sie, und wer sieht sie? Keine der beiden Stellen will den Einsatz verhindern. Beide wollen ihn rekonstruieren können.
Rekonstruierbar ist ein Vorgang, wenn Sie nach Wochen noch sagen können, was geschehen ist, ohne sich auf das Gedächtnis einzelner Personen zu verlassen. Bei einer E-Mail ist das einfach, sie liegt im Postfach. Bei einem KI-Lauf ist es nur dann einfach, wenn das System selbst eine Spur legt. Ein Agent kann an einem Tag Dutzende Läufe erledigen. Wer sich später an den einen erinnern soll, der Anlass zur Nachfrage gibt, wird scheitern.
Hinzu kommt ein Zeitpunktproblem. Die Fragen kommen nicht, wenn Sie das System einführen, sondern ein Jahr später, wenn der Einsatz selbstverständlich geworden ist und die ursprünglichen Beteiligten andere Aufgaben haben. Ein Nachweis, der erst bei der Prüfung mühsam rekonstruiert wird, ist kein Nachweis, sondern eine Erzählung.
Der Fragenkatalog: Was Revision und Datenschutz wissen wollen
Bevor wir ins Produkt schauen, lohnt der Blick auf die Fragen selbst. Die folgende Liste ist keine Norm, sondern eine praktische Sammlung dessen, was in Prüfgesprächen typischerweise auf den Tisch kommt. Sie ist nach den Spalten des Audit-Logs geordnet, soweit sie sich dort beantworten lassen.
| Frage | Warum sie gestellt wird | Wo die Antwort steht |
|---|---|---|
| Wann ist es passiert? | Zeitliche Einordnung, Zuordnung zu einem Vorfall | Spalte Zeitpunkt |
| Welcher Prozess war beteiligt? | Prüfung beginnt mit einem Inventar der Abläufe | Spalte Prozess |
| Was genau wurde getan? | Unterscheidung zwischen Lesen, Entwerfen und Ausführen | Spalte Aktion |
| Ist es gelungen? | Fehler und ihre Behandlung | Spalte Status |
| Wie lange hat es gedauert? | Auffällige Läufe, zu schnell oder zu langsam | Spalte Dauer |
| Wer stand dahinter? | Verantwortung und Zurechenbarkeit | Spalte Person |
| Hat vor der Wirkung ein Mensch zugestimmt? | Kontrollpunkt vor irreversiblen Schritten | Freigabeschritt, im Log als Entscheidung |
| Durfte die Person die Daten überhaupt sehen? | Zugriffskontrolle | Berechtigung, noch vor dem Log |
Die ersten sechs Fragen beantwortet eine Zeile im Audit-Log direkt, jede mit einer eigenen Spalte. Die letzten beiden gehören zu den Stufen davor und währenddessen. Das ist kein Zufall und kein Mangel, sondern der Kern dieses Artikels: Ein Log kann nur festhalten, was ein System tut. Was es hätte tun dürfen, muss vorher geregelt sein.
Was im Audit-Log steht
In TheroAI finden Administratoren der Organisation das Audit-Log unter „Auswertungen“ im Reiter „Audit-Log“. Es führt Agenten und Workflows als Prozesse auf, je Lauf eine Zeile. Die Tabelle hat sechs Spalten, die zu den sechs Fragen oben passen.
| Spalte | Was sie festhält | Beispiel aus der Produktaufnahme |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Datum und Uhrzeit des Eintrags | 08.10.2026, 12:09:20 |
| Prozess | Name des Prozesses, gekennzeichnet als Agent oder Workflow | Workflow „Wochenbericht Vertrieb“ |
| Aktion | Art des Vorgangs | run (ein Lauf) |
| Status | Ergebnis des Vorgangs | Erfolgreich, Fehlgeschlagen oder Ausstehend |
| Dauer | Laufzeit des Vorgangs | 2.8 s oder 1.6 min |
| Person | Wer den Vorgang ausgelöst hat, sofern erfasst | in der Aufnahme ein Strich |
Ein Detail der Aufnahme verdient Aufmerksamkeit: In der Spalte „Person“ steht bei diesen Läufen nur ein Strich. Die Aufnahme sagt nicht, warum die Spalte leer ist. Bei Abläufen, die nicht von einer Person gestartet werden, etwa zeitgesteuerten, gibt es schlicht niemanden, den das Log nennen könnte. Das bringt eine Aufgabe mit: Für jeden solchen Ablauf sollte es in Ihrem Haus eine benannte Verantwortliche oder einen Verantwortlichen geben, denn eine leere Zeile in der Spalte „Person“ beantwortet die Frage nach der Verantwortung nicht. Die Revision wird danach fragen.
Mit „Statistik anzeigen“ blenden Sie über der Tabelle vier Kennzahlen ein: Gesamt, Erfolgreich, Fehlgeschlagen und die durchschnittliche Dauer (Ø Dauer). Sie richten sich nach den Filtern für Typ, Prozess und Zeitraum und eignen sich für den Überblick im Prüfgespräch. Die Belege liegen aber in den Zeilen, nicht in der Statistik.
Ein Klick auf eine Zeile öffnet die Detailansicht des Eintrags. Dort stehen, soweit für den Eintrag vorhanden:
- die Eingabe des Vorgangs, also womit der Lauf gestartet wurde
- die Ausgabe, also was der Lauf geliefert hat
- die Entscheidung bei Freigaben: Genehmigt, Abgelehnt oder Automatisch
- der Kommentar zur Entscheidung, wenn jemand einen hinterlassen hat
- die Fehlermeldung, wenn der Lauf fehlgeschlagen ist
Nicht jeder Eintrag füllt alle Felder. Hat ein Eintrag keine Ein- und Ausgabedaten, sagt die Ansicht das ausdrücklich. Auch das ist eine Information, die Sie in der Prüfung kennen sollten: Das Log ist ein Verlaufsnachweis, kein vollständiges Duplikat aller Inhalte.
Die Beweiskette: vorher, währenddessen, nachher
Das Audit-Log steht am Ende einer Kette. Davor liegen zwei Stufen, die dem Log erst Gewicht geben. Wir ordnen sie nach der Zeit, in der sie wirken.
Vorher: Was durfte passieren? Die erste Stufe besteht aus Berechtigungen. Der Assistent soll nur aus Quellen antworten, für die die fragende Person berechtigt ist, die Zugriffsrechte der angebundenen Systeme gelten also weiter. Dazu kommen die Werkzeugrechte: Für jedes Werkzeug und jeden Dienst legen Sie fest, ob es erlaubt ist, ob der Assistent vorher nachfragen muss oder ob es gesperrt bleibt. Werkzeuge, die nach außen wirken, tragen die Kennzeichnung „Schreibend“. Mehr dazu finden Sie auf der Seite zu den Werkzeugen und ihren Berechtigungen.
Währenddessen: Wer hat zugestimmt? Die zweite Stufe sind Freigaben. In einem Workflow können Sie einen Schritt einbauen, an dem der Lauf anhält und auf eine Person wartet. Sie wählen die freigebenden Personen, setzen eine Frist (in der Produktaufnahme 72 Stunden) und können optional das Vier-Augen-Prinzip einschalten, also eine zweite Person verlangen. Wie das im Ablauf aussieht, beschreibt die Seite zu Workflows.
Nachher: Was ist passiert? Erst die dritte Stufe ist das Audit-Log. Es hält fest, dass der Lauf stattfand, wie er ausging und, bei Freigaben, wie entschieden wurde. Der CSV-Export macht daraus einen Nachweis, den Sie außerhalb des Systems ablegen und der Revision übergeben können.
Warum diese Reihenfolge wichtig ist, zeigt ein Gedankenexperiment. Angenommen, ein Unternehmen führt ein vorbildliches Log, aber die Berechtigungen sind großzügig und Freigaben gibt es nicht. Dann protokolliert das System sauber, Zeile für Zeile, was nie hätte geschehen sollen. Das Log ist vollständig, und die Prüfung trotzdem unerfreulich. Umgekehrt gilt: Wer Berechtigungen und Freigaben sorgfältig regelt, aber nichts protokolliert, kann seine Sorgfalt nicht belegen. Beides zusammen ergibt erst eine Kette, an der die Prüfung nicht reißt.
Genauere Hintergründe zu Sicherheit und Datenhaltung finden Sie auf der Seite zur Sicherheit. Datenhaltung in Deutschland und KI-Verarbeitung in der EU sind dabei die Grundlage, auf der die Datenschutzfragen weiter unten aufbauen.
Ein Beispiel durchgespielt
Ein konkreter Lauf macht die Kette greifbar. Das folgende Beispiel ist ausdrücklich fiktiv und nutzt die Demo-Unterlagen aus unseren Branchenseiten, den Füller FL-200 und den Fehler E-217. Es handelt sich nicht um einen Kundenfall.
Ein Workflow namens „Kundenantwort freigeben“ beantwortet Anfragen zu Maschinenfehlern. Er besteht aus drei Schritten: Ein Agent entwirft die Antwort auf Basis der Unterlagen, ein Freigabeschritt hält den Lauf an, danach wird die Antwort ausgegeben.
Auf der Zeitachse sieht der fiktive Lauf so aus:
Um 14:02 startet der Lauf mit der Anfrage. Um 14:03 hat der Agent den Entwurf erstellt, der Lauf wartet auf die Freigabe. Um 15:41 gibt eine Person frei und hinterlässt einen Kommentar, 1 Stunde und 38 Minuten nach Beginn der Wartezeit. Um 15:42 ist die Antwort ausgegeben und der Lauf abgeschlossen. Die Wartezeit liegt weit innerhalb der Frist von 72 Stunden.
Was sieht die Revision nun? Im Audit-Log findet sie den Lauf des Workflows mit Zeitpunkt, Status und Dauer. Sie findet die Entscheidung der Person: Genehmigt, mit dem hinterlassenen Kommentar und dem Namen. Und sie kann in der Detailansicht nachsehen, was der Agent als Eingabe bekam und was er ausgab. Jede der vier Fragen unter der Zeitachse hat damit eine Antwort aus dem System, nicht aus dem Gedächtnis.
Interessanter als der Erfolgsfall ist die Gegenprobe. Angenommen, die Revision sieht in einem Quartal ausschließlich Genehmigungen, und zwar jeweils Sekunden nach der Anforderung. Dann ist die Frage berechtigt, ob die Freigabe geprüft oder nur durchgeklickt wurde. Umgekehrt zeigt eine Entscheidung „Abgelehnt“ mit Kommentar, dass der Kontrollpunkt tatsächlich Wirkung hat. Ein Log voller Ablehnungen ist deshalb kein schlechtes Zeichen, sondern oft das beste: Es belegt, dass jemand hingeschaut hat.
Filter und CSV-Export: von der Frage zur Prüfmenge
Die Revision will selten alle Einträge. Sie will die, die zu ihrer Frage passen. Dafür gibt es über der Tabelle vier Filter:
- Typ: Agent oder Workflow
- Prozess: ein bestimmter Agent oder Workflow aus der Liste
- Status: Erfolgreich, Fehlgeschlagen oder Ausstehend
- Zeitraum: gesamter Zeitraum, letzte Stunde, letzte 24 Stunden, letzte 7 Tage oder letzte 30 Tage
Die Filter lassen sich kombinieren. So wird aus einer Prüffrage eine Auswahl:
| Prüfauftrag | Filter |
|---|---|
| Alle fehlgeschlagenen Läufe des letzten Monats | Status: Fehlgeschlagen, Zeitraum: letzte 30 Tage |
| Alles, was ein bestimmter Workflow getan hat | Prozess: dieser Workflow |
| Nur automatische Abläufe, keine Agenten | Typ: Workflow |
| Läufe, die noch nicht abgeschlossen sind | Status: Ausstehend |
| Überblick für den Bericht | Statistik anzeigen |
Wie stark die Filter eine Menge eingrenzen, zeigt eine Beispielrechnung. Die Zahlen sind angenommen, keine Messwerte, und dienen nur der Veranschaulichung.
| Schritt | Filter | Übrige Einträge (Annahme) |
|---|---|---|
| 1 | Alle Einträge | 2.000 |
| 2 | Zeitraum: letzte 30 Tage | 800 |
| 3 | Typ: Workflow | 500 |
| 4 | Prozess: ein Workflow | 200 |
| 5 | Status: Fehlgeschlagen | 20 |
Aus 2.000 Einträgen werden so 20, also ein Prozent der Ausgangsmenge. Diese 20 Zeilen lassen sich durchgehen, einzeln öffnen und mit dem Vorfall vergleichen.
Mit „CSV exportieren“ übernehmen Sie die gesetzten Filter in eine Datei. Die Datei ist für deutsches Excel mit Semikolon getrennt und enthält je Zeile Zeitpunkt, Typ, Prozess (Kennung und Name), Aktion, Status, Entscheidung, Dauer, Person und Fehlermeldung. Die Ein- und Ausgabedaten aus der Detailansicht gehören nicht dazu. Ein einzelner Export ist in der Zeilenzahl begrenzt, derzeit auf 5.000 Zeilen. Bei sehr großen Zeiträumen exportieren Sie deshalb in Abschnitten, zum Beispiel nach Zeitraum oder Prozess.
Der Export löst ein praktisches Problem der Prüfung: Die Revision möchte ihre Auswertung unabhängig vom Produkt durchführen und die Unterlagen in den eigenen Arbeitspapieren ablegen. Eine Datei, die sie selbst filtern, sortieren und prüfen kann, ist dafür besser als ein Bildschirmfoto.
Was der Datenschutz zusätzlich fragt
Das Audit-Log hat eine Eigenheit, die der Datenschutz sofort bemerkt: Es dient der Kontrolle und ist selbst eine Datensammlung über Menschen. Die Spalte „Person“ enthält einen Namen, und die Detailansicht kann je nach Lauf Inhalte zeigen. Ein Log ist also zugleich Schutzmaßnahme und Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die Fragen des Datenschutzes ergänzen die der Revision. Sie sind keine Rechtsberatung, sondern eine Prüfliste für das Gespräch mit Ihrer Datenschutzbeauftragten oder Ihrem Datenschutzbeauftragten:
| Frage | Warum sie gestellt wird | Was Sie prüfen |
|---|---|---|
| Welche personenbezogenen Daten enthält das Log? | Namen in der Spalte Person, möglicherweise Inhalte in Ein- und Ausgabe | Wer darf das Log sehen, und ist der Kreis klein genug? |
| Wozu wird das Log geführt? | Zweckbindung und Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) | Zweck schriftlich festlegen: Nachvollziehbarkeit, Fehleranalyse, Revision |
| Wie lange bleiben Einträge erhalten? | Speicherbegrenzung (Art. 5 DSGVO) | Frist des Systems mit Ihrem Löschkonzept abgleichen |
| Wer verarbeitet in wessen Auftrag? | Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) | Vertrag, Datenhaltung in Deutschland, KI-Verarbeitung in der EU |
| Ist die Verarbeitung dokumentiert? | Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) | Das Log als eigene Verarbeitung beschreiben |
| Muss der Betriebsrat beteiligt werden? | Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Überwachung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) | Zweck und Auswertung früh gemeinsam festlegen |
Zwei Zeilen daraus verdienen ein paar Sätze mehr.
Erstens der Zweck. Ein Audit-Log zeigt, welche Läufe stattfanden und wer sie ausgelöst hat. Es bewertet keine Menschen, und es sollte auch nicht dazu verwendet werden, die Leistung einzelner Beschäftigter zu vergleichen. Wer das nicht ausdrücklich festhält, schafft Misstrauen, noch bevor der erste Eintrag geschrieben ist. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt in § 87 Abs. 1 Nr. 6 ein Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Ob und wie weit es bei einem Audit-Log greift, ist eine Frage des Einzelfalls. Der sicherere Weg ist, den Betriebsrat früh einzubinden und den Zweck des Logs gemeinsam zu beschreiben.
Zweitens die Aufbewahrung. Ein Log ist nur dann hilfreich, wenn es lange genug zurückreicht, und aus Sicht des Datenschutzes nur dann vertretbar, wenn es nicht beliebig lange besteht. In der aktuellen Produktfassung werden Einträge des Audit-Logs nach 90 Tagen automatisch entfernt. Wer längere Nachweisfristen hat, sollte regelmäßig exportieren und die Dateien in der eigenen Ablage nach den eigenen Aufbewahrungsregeln führen. Klären Sie die Dauer vor dem Einsatz verbindlich mit uns, denn Fristen sind genau die Art von Detail, die sich ändern kann.
Das ist keine Rechtsberatung. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Rechtsberatung, insbesondere die Fragen von Zweck, Aufbewahrung und Mitbestimmung.
Was ein Audit-Log nicht leistet
Ein Artikel, der nur aufzählt, was ein Log kann, wäre unredlich. Die Revision wird die Grenzen ohnehin finden, und es ist besser, wenn Sie sie vorher kennen.
Es sagt nicht, ob die Antwort richtig war. Das Log hält fest, dass ein Lauf erfolgreich endete. „Erfolgreich“ bedeutet, dass der Ablauf durchlief, nicht dass der Inhalt stimmt. Ob eine Antwort stimmt, prüfen Sie an den Quellen, auf die sie sich stützt. Antworten mit Quellenangaben machen das möglich, ersetzen aber nicht die fachliche Kontrolle.
Es sagt nicht, ob eine Freigabe sorgfältig war. Eine Entscheidung „Genehmigt“ belegt, dass jemand auf Freigeben gedrückt hat. Ob die Person den Entwurf gelesen hat, sehen Sie höchstens indirekt an der Zeit zwischen Anforderung und Entscheidung und am Kommentar. Sorgfalt entsteht durch Schulung, klare Zuständigkeiten und ein Verfahren, das die Prüfung realistisch leistbar macht. Das Log kann sie nur sichtbar machen.
Es sieht nicht, was außerhalb des Systems geschieht. Kopiert jemand eine Antwort in ein anderes Programm und versendet sie von Hand, endet die Spur dort. Das gilt für jede Software und ist kein Mangel des Logs, sondern eine Grenze seines Geltungsbereichs.
Es ist nur so vollständig wie sein Geltungsbereich. Das Audit-Log in den Auswertungen führt Agenten und Workflows als Prozesse. Wer auch die freie Nutzung des Assistenten im Gespräch nachweisen muss, klärt vorab, welche Spuren es dafür gibt. Außerdem gilt: Ein Protokoll soll den Betrieb nicht aufhalten. Das ist vernünftig, hat aber eine Folge, nach der Sie bei jedem Hersteller fragen sollten, auch bei uns: Wie wird mit einem Eintrag umgegangen, der nicht geschrieben werden konnte, und wie erkennt man Lücken?
Es ist kein Gütesiegel. Der Begriff „revisionssicher“ wird oft pauschal verwendet. Ob ein Log für Ihr Verfahren als Nachweis genügt, bewertet Ihre Revision, nicht der Hersteller. Zu fragen ist unter anderem, wer Einträge ändern oder löschen kann und wie lange sie bestehen. Wir behaupten dazu nichts Pauschales, und Sie sollten es von keinem Anbieter einfach akzeptieren.
Diese Grenzen sind kein Argument gegen das Log. Sie sind ein Argument dafür, es als das zu behandeln, was es ist: ein Nachweis über Abläufe, kein Urteil über Qualität.
Was Sie daraus mitnehmen können
Sie müssen TheroAI nicht einsetzen, um aus diesem Fragenkatalog etwas mitzunehmen. Wenn Sie ein KI-System für Ihr Unternehmen bewerten, helfen diese Schritte, bevor die Revision fragt:
- 1.Schreiben Sie die Fragen selbst auf. Nehmen Sie die acht Fragen aus dem Katalog und ergänzen Sie, was in Ihrem Haus speziell ist. Wer die Fragen kennt, kann das System daran messen.
- 2.Prüfen Sie jede Frage an einer echten Zeile. Lassen Sie sich im Test einen Lauf zeigen und beantworten Sie die sechs Spaltenfragen daran. Wo eine Spalte leer bleibt, wie bei automatischen Abläufen, legen Sie fest, wer verantwortlich ist.
- 3.Regeln Sie Berechtigungen und Freigaben vor dem Log. Legen Sie Werkzeugrechte fest, bauen Sie Freigabeschritte vor allem dort ein, wo Wirkung nach außen entsteht, und erwägen Sie das Vier-Augen-Prinzip.
- 4.Klären Sie Zweck, Zugriff und Aufbewahrung schriftlich. Wer darf das Log sehen, wozu wird es genutzt, wie lange besteht es, und wie ist es in der Dokumentation Ihrer Verarbeitungen beschrieben?
- 5.Beziehen Sie Datenschutz und Betriebsrat früh ein. Ein gemeinsam beschriebener Zweck verhindert spätere Konflikte.
- 6.Üben Sie den Export. Stellen Sie einmal eine Prüfmenge zusammen, zum Beispiel alle fehlgeschlagenen Läufe eines Monats, und legen Sie die Datei ab. Bei begrenzter Aufbewahrung gehört das in einen festen Rhythmus.
- 7.Fragen Sie nach den Grenzen. Was deckt das Log ab, was nicht, wer kann Einträge ändern, wie werden Lücken erkennbar? Eine Antwort, die auch Schwächen nennt, ist verlässlicher als eine ohne.
Unsere Position: Ein Audit-Log ist keine Versicherung gegen Fehler, aber die Voraussetzung dafür, dass Fehler kein Rätsel bleiben. Es macht aus der Frage „Was ist da passiert?“ eine Suche mit Filtern statt einer Umfrage im Kollegenkreis. Und es entfaltet seinen Wert erst im Zusammenspiel mit Berechtigungen davor und Freigaben währenddessen.
Wenn Sie sehen möchten, wie ein Lauf, eine Freigabe und der zugehörige Eintrag im Audit-Log in der Praxis zusammenpassen, zeigen wir Ihnen das gern in einem Gespräch mit Demo, in Ruhe und mit Ihren eigenen Fragen der Revision.
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